Betreuung und Vorsorge - „Das geht jeden etwas an!″

Informationsveranstaltung für alle interessierten Bürger


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Schulungen (Module: Einführung in die gesetzliche Betreuung und Gesetzliche Grundlagen) und Treffpunkt Ehrenamt 2024
- immer an einem Dienstag -

Haldensleben    am 02.01.2024, Modul 5
                                   06.02.2024, Modul 6
                                   05.03.2024, Modul 7
                                   02.04.2024, Modul 8
                                   07.05.2024, Modul 9
                                   04.06.2024, Modul 10
                         um 9.00 - 12.00 Uhr Treffpunkt Ehrenamt
                              13.00 - 16.00 Uhr Schulungen
               
Oschersleben   am 16.01.2024, Modul 5
                                  20.02.2024, Modul 6
                                  19.03.2024, Modul 7
                                  16.04.2024, Modul 8
                                  21.05.2024, Modul 9
                                  18.06.2024, Modul 10 
                         um 9.00 - 12.00 Uhr Treffpunkt Ehrenamt
                             13.00 - 16.00 Uhr Schulungen

Helmstedt      am 09.01.2024, Modul 9
                                23.01.2024, Modul 10
                                13.02.2024, Modul 1
                                12.03.2024, Modul 2
                                09.04.2024, Modul 3
                                14.05.2024, Modul 4
                                11.06.2024, Modul 5
                        um 9.00 - 12.00 Uhr Treffpunkt Ehrenamt
                            13.00 - 16.00 Uhr Schulungen





  • Am 01.01.2023 trat das neue Betreuungsorganisationsgesetz (BTOG) mit umfassenden Änderungen bezüglich Selbstbestimmung, ehrenamtliche Betreuung, Ehegattenvertretungsgesetz, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht in Kraft. Weiterhin wurde das BGB zum Betreuungsrecht grundlegend reformiert.Näheres finden Sie unter "Neues Betreuungsorganisationsgesetz". Bei weiteren Fragen beraten wir Sie gerne vor Ort.


Jeder von uns kann in eine Situation kommen, in der er auf fremde Hilfe angewiesen ist.


Ein Unfall, eine schwere Krankheit oder das Nachlassen der geistigen Kräfte im Alter können dazu führen, dass Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Dann ist es gut, wenn man Vorkehrungen getroffen hat.

Haben Sie sich schon einmal die Frage gestellt, wer im Ernstfall Entscheidungen für Sie treffen soll?!

Jeder hat die Möglichkeit Vorsorge zu treffen, in dem er seine Wünsche zur Auswahl eines Betreuers schriftlich formuliert.
 
Auch bei der Gesundheitsfürsorge ist es wichtig an die Zukunft zu denken.

Diese Internetpräsenz will Sie in erster Linie über die verschiedenen Möglichkeiten der Vorsorge aufklären.