Vorsorgevollmacht

Warum?!

Jeder kann durch Krankheit, Unfall oder Behinderung in die Lage kommen, seine persönlichen Angelegenheiten nicht mehr ohne fremde Hilfe regeln zu können. Um rechtliche Entscheidungen für den Betroffenen regeln zu können, muss ein Vertreter eingesetzt werden.

Es gibt kein automatisches Vertretungsrecht!

Durch eine rechtzeitig erteilte Vorsorgevollmacht an eine Vertrauensperson, kann die Vertretung bereits geregelt werden.

 

Was wird geregelt?!

Wenn Sie nicht mehr in der Lage sind Entscheidungen zu treffen, handelt der rechtliche Vertreter an "Ihrer Stelle".

Sie bestimmen, WAS und auch WIE Ihre Angelegenheiten geregelt werden sollen. 100% Vertrauen ist erforderlich.

 

Wie wird es geregelt!

Eine Vorsorgevollmacht sollte schriftlich gefasst werden wegen der Beweiskraft gegenüber anderen.Eine Beglaubigung durch den Landkreis in der Betreuungsbehörde ist für 10,00€ möglich.Eine Beurkundung durch den Notar ist bei Grundstücken, Handelsgewerbe und Firmenanteilen zwingend notwendig.Die Hinterlegung der Vorsorgevollmacht ist bei der Bundesnotarkammer möglich, sonst auch beim Amtsgericht, Ihrer Vertrauensperson.