Betreuung und Vorsorge - „Das geht jeden etwas an!″
Schulungen (Module: Einführung in die gesetzliche Betreuung und Gesetzliche Grundlagen) und Treffpunkt Ehrenamt 2023
- immer an einem Dienstag -
Haldensleben am 05.09.2023 und am 10.10.2023
um 9.00 - 12.00 Uhr Treffpunkt Ehrenamt
13.00 - 16.00 Uhr Schulungen (Module 1+2)
Oschersleben am 19.09.2023 und am 17.10.2023
um 9.00 - 12.00 Uhr Schulungen (Module 1+2)
13.00 - 16.00 Uhr Treffpunkt Ehrenamt
Helmstedt am 12.09.2023 um 9.00 - 12.00 Uhr Treffpunkt Ehrenamt
13.00 - 16.00 Uhr Schulung (Modul 1)
26.09.2023 um 14.00 - 16.00 Uhr Schulung (Modul 2)
10.10.2023 um 9.00 - 12.00 Uhr Treffpunkt Ehrenamt
13.00 - 16.00 Uhr Schulung (Modul 3)
24.10.2023 um 9.00 - 12.00 Uhr Schulung ( Modul 4 )
13.00 - 16.00 Uhr Treffpunkt Ehrenamt
--- Neue Gesetzgebung ab Januar 2023 ---
- Am 01.01.2023 trat das neue Betreuungsorganisationsgesetz (BTOG) mit umfassenden Änderungen bezüglich Selbstbestimmung, ehrenamtliche Betreuung, Ehegattenvertretungsgesetz, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht in Kraft. Weiterhin wurde das BGB zum Betreuungsrecht grundlegend reformiert.Näheres finden Sie unter "Neues Betreuungsorganisationsgesetz". Bei weiteren Fragen beraten wir Sie gerne vor Ort.
Jeder von uns kann in eine Situation kommen, in der er auf fremde Hilfe angewiesen ist.
Ein Unfall, eine schwere Krankheit oder das Nachlassen der geistigen Kräfte im Alter können dazu führen, dass Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Dann ist es gut, wenn man Vorkehrungen getroffen hat.
Haben Sie sich schon einmal die Frage gestellt, wer im Ernstfall Entscheidungen für Sie treffen soll?!
Jeder hat die Möglichkeit Vorsorge zu treffen, in dem er seine Wünsche zur Auswahl eines Betreuers schriftlich formuliert.
Auch bei der Gesundheitsfürsorge ist es wichtig an die Zukunft zu denken.
Diese Internetpräsenz will Sie in erster Linie über die verschiedenen Möglichkeiten der Vorsorge aufklären.