TeleEthikBeratung

In der Versorgung von Patienten sind rechtliche Betreuer bzw. Bevollmächtigte oftmals Entscheidungsträger. Rechtliche Betreuer werden vom Betreuungsgericht bestellt wohingegen Bevollmächtigte vom Patienten selbst beauftragt werden. Beide Gruppen sind als Stellvertreter des Patienten aktiv, wenn dieser nicht mehr selbst entscheiden kann. Weswegen nachfolgend der Oberbegriff des Stellvertreters verwendet wird, was beide Gruppen meint. Betreuungsvereine führen nicht nur selbst Betreuungen, sondern sind in der Beratung und Begleitung von ehrenamtlichen Betreuern (meist Familienangehörige) und Bevollmächtigten aktiv.

 Das Projekt der Verbesserung der Versorgung von Patienten in der Palliativversorgungssituation oder auch schon in der Phase der Überlegung der weiteren Versorgung soll Handlungssicherheit für alle Beteiligten schaffen, indem für moralische Konflikte oder auch schon Positionsbestimmungen eine Ethikberatung durchgeführt wird.

 Zielgruppen des Projekts sind:

*  Hauptamtliche Betreuer

*  Ehrenamtliche Betreuer

*  Bevollmächtigte

*  Hausärzte

*  Palliativmediziner

*  Andere Therapieberufe

 In einem Flächenland wie Sachsen-Anhalt gestaltet sich die Terminfindung für eine Ethikberatung am runden Tisch oft schwierig. Auch sind teilweise größere Entfernungen bis zu 100 km zu überwinden. Diese räumliche Entfernung stellt ein Hindernis für Ethik-Fallberatung dar. Ideal ist für eine Ethik-Fallberatung sicher das persönliche Gespräch in einem Raum. Wenn aber das Ideal der Ethik-Fallberatung an einem Standort nicht umsetzbar ist, dann muss es eine pragmatische und qualifizierte Lösung geben, die wir als TeleEthikBeratung (TEB) sehen.

Ansprechpartner:

Dr. Arnd T. May, Zentrum für Angewandte Ethik 

Stephan Sigusch, Betreuungsverein Oschersleben e.V.

Kontaktaufnahme: info@teleethikberatung.de

 Hiermit haben Sie die Möglichkeit, Informationen von Bild- und Textmaterial zu den Veranstaltungen zu erhalten.